Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Weg für eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft geebnet. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) werden die Anforderungen an Mindestmengen für bestimmte Behandlungen zu einem wirksamen Instrument in der Krankenhausplanung weiterentwickelt. Klingt ziemlich kompliziert und ganz trivial ist es auch nicht. Die AKG, die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser, zu der auch das KRH gehört, erklärt die Zusammenhänge in einem Video.
Mehr dazu und die AKG Positionen finden Sie hier:
Aktuelles : Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (akg-kliniken.de)