Im Dezember 2019 hat der Deutsche Bundestag das MDK-Reformgesetz beschlossen. Es enthält eine für die Krankenhäuser nicht gerechtfertigte und inakzeptable Regelung. Es ist allen Beteiligten bekannt, dass etwa 50 Prozent der beanstandeten Krankenhausabrechnungen weder Fehler noch Versäumnisse der Krankenhäuser zu Grunde liegen. Ursache ist vielmehr die ungeklärte bzw. fehlende Anschlussversorgung für die Patienten. Für diese Fälle, in denen Krankenhäuser schlicht soziale Verantwortung übernehmen und die Patienten nicht auf die Straße setzen und sich selbst überlassen, wurde im Gesetz eine Strafzahlung von mindestens 300 Euro pro Fall zusätzlich zur Rechnungskürzung eingeführt. Die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert alle auf, sich für eine Änderung des Gesetzes zu engagieren. Das KRH unterstützt diese Forderung.
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