Inhalte
Nach § 74 Abs. 2 StrlSchG muss medizinisches Assistenzpersonal, das im Rahmen einer OP oder Intervention Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung des unmittelbar anwesenden Arztes bedient, durch die Teilnahme an einem 20-Std.-Kurs „Kenntnisse im Strahlenschutz“ nach § 49 Abs. 1 StrlSchV erworben haben.
Der Lehrinhalt dieses Kurses entspricht der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin“.
- Physikalische Grundlagen und Größen
- Physikalische Bildentstehung und -qualität
- Aufnahme- und Durchleuchtungstechnik
- Personendosimetrie
- Gesetzliche Bestimmungen
- Strahlenschutzbereiche, Strahlenschutzmaßnahmen
- Abschlusstest
Methoden
- Trainer-Input
- Praktische Unterweisung
Zielgruppe
OP-, Ambulanz-, Funktionsbereiche, Endoskopien
Preis für nicht KRH-Beschäftigte
294 Euro
Referent/in
GQmed
Kurs-Nr.: 80