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13.01.2010 . „Kein zielgerichtetes Fehlverhalten“

Präsidialausschuss des KRH-Aufsichtsrates berät über Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

Nach mehrstündigen Beratungen im Präsidialausschuss des KRH-Aufsichtsrates über die Ermittlungen gegen das Klinikum Region Hannover wegen des Verdachts der Beschäftigung von sogenannten Scheinselbstständigen hat die Spitze des Aufsichtsrates am 12. Januar 2010 eine Erklärung abgegeben: „Nach derzeitigem Wissensstand kann der Präsidialausschuss kein zielgerichtetes Fehlverhalten im Unternehmen erkennen, welches mit den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfen im Zusammenhang steht“, lautet das Fazit der Stellungnahme von Erwin Jordan (Vorsitzender des Aufsichtsrates) und Joachim Lüddecke (Stellvertreter).

  • Erklärung von Jordan und Lüddecke im Wortlaut PDF (80,7 KB)

Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund einer anonymen Anzeige am 7. Januar 2010 in allen KRH-Krankenhäusern und der KRH-Zentrale Unterlagen durchsucht, wobei sich der Verdacht vor allen auf angeblich nicht gesetzeskonforme Beschäftigung von Honorarkräften im KRH-Krankentransportdienst in der Zeit von 2006 bis Anfang 2009 richtete. „Der in der Öffentlichkeit durch das Vorgehen der Ermittlungsbehörden entstandene Eindruck, die KRH habe in 2006 oder später 140 festangestellte Krankentransportmitarbeiter entlassen und sie als Honorarkräfte weiterbeschäftigt, ist unzutreffend“, betonen die Repräsentanten des KRH-Kontrollgremiums in ihrer Erklärung.

Die Spitze des Aufsichtsrates unterstütze die von der KRH-Geschäftsführung „gegenüber den Ermittlungsbehörden zugesagte und in der Vergangenheit auch schon praktizierte Kooperation“, heißt es weiter in der Erklärung. Angesichts der komplexen Rechtslage könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Honorarverträge in jeden Fall den Regeln entsprechen.

Der Präsidialausschuss des KRH-Aufsichtsrates beschäftigte sich am 12. Januar 2010 auch mit einem Prüfauftrag aus dem vergangenen Jahr, bei dem darum ging, ob alle im Bereich des Krankentransportdienstes durchgeführten Fahrten den Regelungen des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes entsprechen. Die von der KRH-Geschäftsführung daraufhin zur Prüfung beauftragte Interne Revision kam zu dem Ergebnis, dass alle Fahrten regelrecht veranlasst wurden.

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