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29.10.2013 . 140 Gäste informieren sich bei Veranstaltung des Klinischen Ethikkomitees

Großer Informationsbedarf beim Thema Patientenverfügung

Im voll besetzten Majid-Samii-Hörsaal verfolgen Besucherinnen und Besucher konzentriert die Vorträge über Patientenverfügungen

Im voll besetzten Majid-Samii-Hörsaal verfolgen Besucherinnen und Besucher konzentriert die Vorträge über Patientenverfügungen

„Heute für später – Wie erstelle ich meine Patientenverfügung“ lautete der Titel einer Veranstaltung des Klinischen Ethikkomitees (KEK), die jetzt im KRH Klinikum Nordstadt stattfand. Das Interesse am Thema Patientenverfügung war so groß, dass der Majid-Samii-Hörsaal die Besucher kaum fassen konnte und kurzfristig zusätzliche Stühle organisiert werden mussten. Rund 140 Gäste jeden Alters lauschten interessiert den verschiedenen Fachvorträgen und beteiligten sich rege an der anschließenden Diskussion. Die Resonanz war durchweg positiv: So etwas sei in Hannover endlich mal fällig gewesen, war die einhellige Meinung.

Das multiprofessionell zusammengesetzte Referententeam erläuterte den Sinn und die Bedeutung von Patientenverfügungen und sprach auch mögliche Probleme durch ungenau formulierte Angaben in den Verfügungen oder den akuten Fall nicht treffend beschriebene Willensäußerungen. So skizzierte Amtsrichterin Elisabeth Eicke, selbst Mitglied des KEK, die juristischen Aspekte von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, KEK-Mitglied Lutz Schütze beleuchtete ethische Aspekte der Patientenverfügung als Ausdruck des Patientenwillens und Dr. Gunther Kaftan, KEK- Mitglied und leitender Oberarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin im KRH Klinikum Lehrte, berichtete über medizinische Aspekte von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Nach einer anregenden Diskussion wurde vom Angebot, nach der Veranstaltung mit den Referenten persönlich ins Gespräch zu kommen, rege Gebrauch gemacht.

Das Podium war mit Ärzten aus unterschiedlichen Fachrichtungen (Allgemeinmedizin, Chirurgie, Geriatrie, Intensivmedizin, Neurologie, Notfallmedizin, Onkologie und Palliativmedizin), besetzt, die aus ihrer Sicht vortrugen, wie eine Patientenverfügung bei bestimmten Krankheitssituationen abgefasst sein sollte, zum Beispiel um Fehlinterpretationen zu verhindern. Fazit der Veranstaltung: Die Patientenverfügung dient als Entscheidungshilfe für Behandelnde und Stütze für Angehörige, indem sie hilft, den mutmaßlichen Patientenwillen zu ermitteln!

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