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31.08.2015 . Vorbereitungen verlaufen plangemäß

KRH Klinikum Springe wird am 15. September 2015 nach Gehrden verlagert

Nach Abschluss des Dialogprozesses mit den lokalen Akteuren in Springe und Genehmigung der Verlagerung der Planbetten von Springe nach Gehrden und Laatzen durch das Niedersächsische Sozialministerium per Feststellungsbescheid verlaufen die Vorbereitungen zur Integration des KRH Klinikums Springe in das KRH Klinikum Robert Koch Gehrden planmäßig. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die 24-Stunden-Notfallversorgung, für die das KRH auch nach der Schließung des KRH Klinikums Springe über die KV-Bereitschaftsdienste und das Rettungsdienstwesen hinausgehend die Verantwortung übernehmen wird. Am 15. September 2015 sollen die im Springer Krankenhaus liegenden Patienten, das Personal sowie Krankenhausakten und medizinische Geräte nach Gehrden umziehen. Ausgenommen ist die für die Betreibung der Springer Notfallversorgung benötigte personelle und technische Ausstattung. Bis zum Zeitpunkt des Umzugs bleibt das KRH Klinikum Springe aufnahmebereit. Allerdings zeigt sich, dass Patienten bereits jetzt von sich aus verstärkt im KRH Klinikum Robert Koch Gehrden vorstellig werden.

Das KRH Klinikum Springe schließt zum 15. September 2015.

Das KRH Klinikum Springe schließt zum 15. September 2015.

Für die Umsetzung der Notfallversorgung Springe unter der Trägerschaft des KRH sind die Präsenz eines 24-stündigen ärztlichen Dienstes und eine entsprechende Unterstützung durch Assistenz- bzw. Pflegepersonal sowie die vom Niedersächsischen Sozialministerium genehmigten sechs Notfallbetten vorgesehen. Jeder, der in Springe zukünftig bei einem medizinischen Notfall Hilfe benötigt, wird sie dort vor Ort auch finden. Die Notfallbetten dienen der Überwachung und Erstversorgung, bevor die Patienten bedarfsgerecht weitergeleitet werden. Muss der Patient zum Beispiel wegen unklarer Beschwerden einige Stunden unter Beobachtung bleiben, kann dies auch zukünftig direkt in Springe gewährleistet werden. Muss ein Patient aber etwa nach einer schweren Verletzung oder einem Herzinfarkt versorgt werden, wird er, wie in der Vergangenheit auch, in der Regel in ein spezialisiertes Traumazentrum oder ein Herzkatheterlabor in der Umgebung verlegt werden.

Das in der KRH Notfallversorgung Springe tätige Personal ist organisatorisch an das KRH Klinikum Robert Koch Gehrden angebunden und dementsprechend in die dort erstellten jeweiligen Dienstpläne integriert. Somit wird die personelle Besetzung der Notfallversorgung in Springe mittels der üblichen Instrumente und Verfahren der Dienstplanung direkt über Gehrden sichergestellt werden.

Wie es der Niedersächsische Krankenhausplan vorsieht, stehen nach der Schließung des KRH Klinikums Springe im KRH Klinikum Robert Koch Gehrden 54 zusätzliche Betten bereit. Die Betten aus dem Springer Krankenhaus werden in die jeweiligen Fachabteilungen in Gehrden integriert. Zusätzlich bewilligt ist die Verlagerung von 20 Betten aus Springe in das KRH Klinikum Agnes Karll Laatzen. Dort wird die Endoprothetik ausgebaut und zu einem überregionalen Zentrum weiter entwickelt.

In diesem Zusammenhang wird seitens des KRH nochmals darauf hingewiesen, dass die vorzeitig erforderlich gewordene Verlagerung der operativen Leistungen und der Intensiv-/Intermediate-Care-Betten nach Gehrden ausschließlich auf Grund der akut entstandenen personellen Situation erfolgt ist und keine Vorwegnahme der Schließung darstellt. Auch wenn bereits jetzt die erforderlichen Auflagen erfüllt sind, erfolgt die Umsetzung der Schließung planmäßig am 15.09.2015.

Hinsichtlich der ebenfalls im Dialogprozess erörterten Thematik der Nachnutzung der Immobilie werden derzeitig Gespräche mit verschiedenen Interessenten geführt und perspektivische Optionen geprüft.

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