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Barrierefreiheitserklärung KRH Klinikum Region Hannover

Das KRH ist bestrebt, ihre Websites und Subdomains nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, der Richtlinie (EU) 2016/2102 und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 in den jeweiligen gültigen Fassungen, barrierefrei zugänglich zu machen. Zur Bewertung der Barrierefreiheit wurden die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG) herangezogen. Die Prüfung der Barrierefreiheit erfolgt auf Grundlage der harmonisierten EU-Norm EN 301 549.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Barrierefreiheit der Webseite und ihren Subdomains wurde von dem Dienstleister Drive GmbH gemäß WCAG Selbstbewertung überprüft. Festgestellte Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben und es werden derzeit Maßnahmen ergriffen, um noch bestehende Barrieren schrittweise zu reduzieren.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Dazu gehören unter anderem PDF-Dokumente, die nicht barrierefrei aufbereitet sind. Wenden Sie sich gerne an das Redaktionsteam der Webseite unter kommunikation@krh.de, wenn Ihnen ein Dokument Schwierigkeiten verursacht, und wir finden gemeinsam eine Lösung. Sobald zu einem Dokument eine neue Version erstellt wird, wird diese barrierefrei angelegt. So werden nach und nach alle Dokumente durch barrierefreie Dokumente ersetzt.

Der Test erfolgt in den nächsten Wochen und wird hier ergänzt.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist: kommunikation@krh.de. Das Redaktionsteam unserer Webseiten ist für die barrierefreie Zugangsmöglichkeit verantwortlich.

Schlichtungsverfahren

Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Niedersachsen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten und die Barriere immer noch besteht.

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) 

Postfach 141 

30001 Hannover

schlichtungsstelle(@)ms.niedersachsen.de

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