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13.01.2020 . Rechnungsprüfung und strukturelle Versorgungslücken

AKG Video zeigt, warum Krankenhäuser so unter Druck stehen

Die Finanzierung von Krankenhäusern und ihren Versorgungsleistungen sind in einem hoch komplexen Geflecht aus gesetzlichen Regeln und Vorschriften geregelt. Für Laien ist dieses Geflecht nicht zu durchschauen und nur schwer verständlich. Die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) versucht, die Komplexität verständlich zu machen. In ihrem ersten Video zeigt sie die Zusammenhänge auf, die zwischen den strukturellen Lücken in der Notfallversorgung und den Rechnungsprüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) bestehen. Zwar gab es hier bereits zum Jahreswechsel eine Reform des MD. Doch gerade die kommunalen Großkrankenhäuser wie auch das Klinikum Region Hannover (KRH) springen in besonderem Maße ein, wenn Versorgungslücken bestehen und Patientinnen und Patienten Schwierigkeiten haben, eine angemessene Versorgungsmöglichkeit zu finden. Nach wie vor besteht die Gefahr, dass das Stopfen dieser Lücken als Abrechnungsfehler deklariert wird. Das Video erklärt die Zusammenhänge:

Gesundheitspolitik verstehen: Der Medizinische Dienst (MD)

Die AKG
Die AKG ist ein Interessenverbund von 23 Großkrankenhäusern und Krankenhausverbünden aus dem gesamten Bundesgebiet mit einem Umsatz von insgesamt gut 8,6 Milliarden Euro. Sie repräsentiert derzeit ca. 40.500 Betten und vertritt damit rund 8,5 % des gesamtdeutschen Krankenhausmarktes. Gut 1,7 Millionen Patienten im Jahr werden in den Häusern der AKG von nahezu 110.000 Mitarbeiter/innen vollstationär behandelt. Alle Mitglieder sind Maximalversorger in kommunaler Trägerschaft und decken damit das gesamte medizinische Spektrum ab. Als kommunale Krankenhäuser erbringen die Mitglieder der AKG eine wichtige Leistung für die Versorgung der gesamten Bevölkerung, von der Grund- bis zur Maximalversorgung. Damit leisten sie einen wichtigen gesundheitspolitischen Beitrag. Die Gewinne werden reinvestiert und nicht an Investoren abgeführt. So bleiben die Gelder den Regionen erhalten.

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