Inhalte
Viele Menschen wünschen sich nicht nur ein gutes Leben, sondern auch einen guten Tod. Für Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger sowie die Angehörigen steht die Erhaltung des Lebens terminal erkrankter Patienten oft in einem Spannungsverhältnis zu Lebensqualität und Selbstbestimmung. Diese an sich schon schwierige Situation stellt auch rechtliche Anforderungen an das medizinische Team: Einerseits soll Menschenwürde und Selbstbestimmungsrecht bestmöglich Rechnung getragen werden, andererseits verbietet das Strafrecht die Tötung von Menschen. Was hat im konkreten Fall Vorrang? In einer vielbeachteten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es keine Rechtspflicht zur Erhaltung eines erlöschenden Lebens um jeden Preis gibt. Aber wann beginnt das „Erlöschen" des Lebens, und was heißt „um jeden Preis"? In einer Entscheidung aus dem Jahre 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Ausdruck persönlicher Autonomie bezeichnet. Was daraus für die Praxis folgt, ist Thema des Seminars.
- Formen der Sterbehilfe
- Ärztlich assistierter Suizid
- Gesetzliche Grundlagen und die Reform des § 217 StGB
- Sterbehilfe und Patientenverfügung
- Sterbehilfe und Betreuung
Methoden
- Trainer-Input
- Praxisbeispiele
- Gruppendiskussion
Zielgruppe
Alle Bereiche
Preis für nicht KRH-Beschäftigte
45 €
Referent/in
Christian Säfken, Jurist, Bereich Recht, Datenschutzbeauftragter, KRH Klinikum Region Hannover
Kurs-Nr.: 45