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Strahlenschutzkurs für OP-, Ambulanz- & Funktionsbereiche nach § 49 Abs. 1 StrSchV

Freitag, 31. Mai bis Samstag, 1. Juni 2024

08:00 bis 16:30 Uhr

Inhalte

Nach § 74 Abs. 2 StrlSchG muss medizinisches Assistenzpersonal, das im Rahmen einer OP oder Intervention Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung des unmittelbar anwesenden Arztes bedient, durch die Teilnahme an einem 20-Std.-Kurs „Kenntnisse im Strahlenschutz“ nach § 49 Abs. 1 StrlSchV erworben haben.

Der Lehrinhalt dieses Kurses entspricht der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin“.

  • Physikalische Grundlagen und Größen
  • Physikalische Bildentstehung und -qualität
  • Aufnahme- und Durchleuchtungstechnik
  • Personendosimetrie
  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Strahlenschutzbereiche, Strahlenschutzmaßnahmen
  • Abschlusstest

Methoden

  • Trainer-Input
  • Praktische Unterweisung

Zielgruppe

OP-, Ambulanz-, Funktionsbereiche, Endoskopien

Preis für nicht KRH-Beschäftigte

294 Euro

Referent/in

GQmed

Sie können sich unter Mein KRH für die Fortbildung anmelden.

KRH Akademie

Fachbereich Personalentwicklung

Schützenallee 5
30519 Hannover