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FAQ zum Entlassmanagement für die Somatik in einfacher Sprache

Hier finden Sie alle Antworten auf die häufigsten Fragen zum Entlassmanagement

Wir helfen Ihnen dabei, nach Ihrem Krankenhausaufenthalt gut weiter versorgt zu werden. Gemeinsam mit Ihnen planen wir die Zeit nach dem Krankenhaus.

Zum Beispiel:

  • Brauchen Sie Hilfe zu Hause?
  • Brauchen Sie einen Pflegedienst?
  • Brauchen Sie Hilfsmittel?
  • Brauchen Sie eine Reha?
  • Brauchen Sie andere Unterstützung?

Wir helfen Ihnen dabei, die notwendige Unterstützung zu organisieren.

Alle Patientinnen und Patienten können unsere Unterstützung nutzen. Das gilt unabhängig davon, wie Sie versichert sind.

Wir beginnen möglichst früh mit der Planung. Sie können sich direkt an die Sozialen Dienste wenden. Auch das Pflegepersonal, die Ärztinnen und Ärzte oder die Therapeutinnen und Therapeuten können den Kontakt zu den Sozialen Diensten herstellen. 

Je früher wir wissen, dass Sie nach dem Krankenhaus Unterstützung brauchen, desto besser können wir diese Hilfe organisieren.

Nein. Das Entlassmanagement ist freiwillig.

Wenn wir für Sie Hilfe organisieren sollen, brauchen wir Ihre Zustimmung.

Das gilt auch, wenn wir dafür Informationen an andere Stellen weitergeben müssen.

Sie bekommen dafür eine Einwilligungserklärung.

Sie können Ihre Zustimmung später wieder zurücknehmen.

Wichtig: Ohne Ihre Zustimmung können wir bestimmte Hilfen nicht für Sie organisieren.

Ihre persönlichen Daten werden nur weitergegeben, wenn dies für Ihre weitere Versorgung notwendig ist und Sie zugestimmt haben.

Wir geben nur die Informationen weiter, die dafür notwendig sind.

Dabei beachten wir die geltenden Datenschutz-Regeln.

Sie selbst entscheiden grundsätzlich über Ihre Behandlung und Ihre weitere Versorgung.

Wenn es Ihr Gesundheitszustand erlaubt, sprechen wir deshalb direkt mit Ihnen.

Ihre Wünsche und Entscheidungen sind uns wichtig.

Angehörige können nicht automatisch für Sie entscheiden oder Sie rechtlich vertreten.

Dafür brauchen sie in der Regel eine Vorsorgevollmacht oder eine rechtliche Betreuung.

Für Ehepartnerinnen und Ehepartner gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ein besonderes Recht zur Vertretung.

Dieses Recht gilt nur für bestimmte Angelegenheiten und höchstens sechs Monate.

Wenn eine Person Ihres Vertrauens Sie auch darüber hinaus vertreten soll, können Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen.

Wir beraten Sie dazu gerne während Ihres Krankenhausaufenthalts.

Ja. Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, von wem Sie nach dem Krankenhaus versorgt werden möchten.

Wir berücksichtigen Ihre Wünsche und helfen Ihnen dabei, einen passenden Anbieter zu finden.

Wichtig: Der gewünschte Anbieter muss zum Zeitpunkt Ihrer Entlassung auch einen freien Platz haben.

Das können wir nicht garantieren.

Wenn die gewünschte Versorgung nicht möglich ist, suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer anderen Lösung.

Wir versuchen, die notwendige Hilfe rechtzeitig zu organisieren.

Manchmal ist das nicht möglich.

Dann suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer anderen Lösung.

Dabei schauen wir auf Ihre persönliche Situation und darauf, welche Hilfe Sie brauchen.

Die Sozialen Dienste beraten und unterstützen Sie bei der Planung für die Zeit nach dem Krankenhaus.

Zum Beispiel können sie Sie bei Fragen zu Ihrer weiteren Versorgung unterstützen.

Welche Angebote es an Ihrem Standort gibt, erfahren Sie auf den Internetseiten der Sozialen Dienste.

Dort finden Sie auch Informationen zu Beratung und Unterstützung.

Zusätzlich gibt es Flyer mit weiteren Informationen.

Einige Informationen helfen uns dabei, Ihre weitere Versorgung zu planen.

Wenn möglich, bringen Sie folgende Informationen mit:

Ihre Versorgung zu Hause

  • Welche Hilfe bekommen Sie bisher zu Hause?
  • Welche Hilfsmittel haben Sie bereits?
  • Haben Sie einen ambulanten Pflegedienst?
  • Leben Sie in einer Pflegeeinrichtung?

Ihre Versicherung und Leistungen

  • Bei welcher Krankenkasse sind Sie versichert?
  • Haben Sie einen Pflegegrad?
  • Bekommen Sie bereits Pflegeleistungen?
  • Bei welchem Rentenversicherungsträger sind Sie versichert?
  • Haben Sie einen Grad der Behinderung?

Ihre Ansprechpersonen

  • Haben Sie eine Vorsorgevollmacht?
  • Gibt es eine rechtliche Betreuung?
  • Wie können wir Ihre Angehörigen oder andere wichtige Personen erreichen?

Sie müssen nicht alle Unterlagen beim ersten Gespräch dabei haben.

Fehlen Ihnen Informationen oder Unterlagen? Kein Problem.

Melden Sie sich trotzdem bei uns.

Gemeinsam klären wir, welche Informationen wir noch brauchen.

Welche Unterlagen Sie bekommen, hängt von Ihrer Behandlung und Ihrer weiteren Versorgung ab.

Zum Beispiel können Sie bekommen:

  • einen ärztlichen Entlassbrief
  • einen Medikationsplan
  • Verordnungen für notwendige Hilfen

Eine Verordnung ist eine schriftliche Anweisung für eine medizinische oder pflegerische Leistung.

Zum Beispiel kann es eine Verordnung für Pflege zu Hause oder ein Hilfsmittel geben.

Unter bestimmten Voraussetzungen können wir solche Verordnungen für die erste Zeit nach Ihrem Krankenhausaufenthalt ausstellen.

Bei Ihrer Entlassung erklären wir Ihnen, welche Unterlagen und Verordnungen Sie bekommen.

Für weitere Verordnungen ist später Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt zuständig.

Wenn Sie nach dem Krankenhaus weiter Medikamente brauchen, bespricht der ärztliche Dienst mit Ihnen, welche Medikamente Sie nehmen sollen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Medikamente für kurze Zeit mit nach Hause bekommen.

In der Regel reicht die Menge bis zum nächsten Werktag.

So haben Sie Ihre Medikamente, bis Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt weiter behandelt werden.

Ja.

Wenn Sie eine Aufenthaltsbescheinigung brauchen, können Sie diese bekommen.

Die Bescheinigung zeigt, wann Sie bei uns im Krankenhaus waren.

Bitte sprechen Sie dafür das Personal auf Ihrer Station an.

Sie können sich auch an das ärztliche Sekretariat wenden.

Mehrere Berufsgruppen arbeiten bei der Entlassung zusammen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Pflegepersonal
  • Soziale Dienste

Gemeinsam mit Ihnen planen sie die weitere Versorgung.

Die Sozialen Dienste unterstützen Sie während Ihres Krankenhausaufenthalts bei der Planung Ihrer Entlassung.

Nach Ihrer Entlassung übernehmen andere Stellen Ihre weitere Versorgung.

Das können zum Beispiel ambulante Dienste oder andere Einrichtungen sein.

Haben Sie später noch Fragen zu einer Hilfe, die während Ihres Krankenhaus-Aufenthalts beantragt wurde?

Dann können Sie sich weiterhin an Ihre Ansprechperson im Krankenhaus wenden.

Manchmal klappt die Versorgung zu Hause nicht so, wie geplant.

Oder Sie merken, dass Sie mehr Hilfe brauchen.

Dann warten Sie bitte nicht zu lange.

Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.

Sie können gemeinsam besprechen, welche weitere medizinische oder andere Hilfe Sie brauchen.

Geht es um eine Hilfe, die bereits über das Entlassmanagement beantragt oder organisiert wurde?

Dann können Sie sich auch an Ihre Ansprechperson im Krankenhaus wenden.

Bei Fragen zu Leistungen und deren Organisation können Sie sich außerdem an Ihre Kranken- oder Pflegekasse wenden.

Auch Senioren- und Pflegestützpunkte beraten kostenlos.

Dort bekommen Sie Informationen über Hilfen in Ihrer Region.

Die Mitarbeitenden helfen Ihnen auch dabei, die richtige Ansprechperson zu finden.

Bei dringenden medizinischen Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt.

Außerhalb der Sprechzeiten können Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst kontaktieren.