Die gewohnte Lebenssituation verändert sich durch Erkrankung oder Verschlechterungen des Gesundheitszustandes meist schlagartig. Dies kann weitreichende körperliche, psychische sowie soziale Folgeprobleme nach sich ziehen. Der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung stellt dabei häufig eine besonders kritische Phase der Behandlungs- und Versorgungskette für die betroffenen Patientinnen und Patienten dar. Ein systematisches Entlassmanagement gewährleistet den Übergang in die Anschlussversorgung und hilft dabei den Behandlungserfolg sicherzustellen. Das Entlassmanagement trägt dazu bei (ungeplante) Wiederaufnahmen und ambulante Notfallbehandlungen nach der Entlassung zu verhindern, Versorgungslücken nach Beendigung der Krankenhausbehandlung zu schließen und das Selbstbestimmungsrecht des erkrankten Menschen zu stärken.
Soziale Dienste
KRH Klinikum Siloah
Soziale Dienste
Stadionbrücke 4
30459 Hannover
KRH Klinikum Nordstadt
Soziale Dienste
Haltenhoffstr. 41
30167 Hannover
KRH Klinikum Agnes Karll Laatzen
Soziale Dienste
Hildesheimer Str. 158
30880 Laatzen
(0511) 8208 2829
KRH Klinikum Großburgwedel
Soziale Dienste
Fuhrberger Str. 8
30938 Burgwedel
(05139) 801 3344
KRH Klinikum Robert Koch Gehrden
Soziale Dienste
Robert-Koch-Straße 1
30989 Gehrden
(05108) 69 1602
KRH Klinikum Neustadt am Rübenberge
Soziale Dienste
Lindenstr. 75
31535 Neustadt am Rübenberge
(05032) 88 1281
KRH Psychiatrie Langenhagen
Soziale Dienste
Rohdehof 3
30853 Langenhagen
Krankenhäuser sind nach § 39 Absatz 1a SGB V dazu verpflichtet, ein effektives Entlassmanagement zur Unterstützung des Übergangs in die Anschlussversorgung zu gewährleisten.
Das Entlassmanagement unterstützt Sie dabei, nach Ihrem Krankenhausaufenthalt nahtlos weiter versorgt zu werden. Gemeinsam mit Ihnen planen wir notwendige medizinische, pflegerische, rehabilitative oder soziale Hilfen für die Zeit nach der Entlassung.
Gesetzlich krankversicherte Patientinnen und Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entlassmanagement. Unabhängig vom Versicherungsstatus unterstützen wir alle Patientinnen und Patienten bei der Planung und Organisation ihrer weiteren Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt.
Das Entlassmanagement beginnt möglichst frühzeitig während Ihres Krankenhausaufenthalts. Wenn Sie Unterstützung bei der Planung Ihrer weiteren Versorgung benötigen, können Sie sich direkt an die Sozialen Dienste der einzelnen Standorte wenden. Sie können sich auch an den pflegerischen, ärztlichen oder therapeutischen Dienst wenden. Dieser stellt bei Bedarf den Kontakt zu den Sozialen Diensten her.
Je früher absehbar ist, dass Sie nach Ihrer Entlassung Unterstützung benötigen, desto besser können wir gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Maßnahmen für Ihre weitere Versorgung planen und rechtzeitig organisieren.
Die Inanspruchnahme des Entlassmanagements ist freiwillig. Damit wir notwendige Anschlussleistungen für Sie organisieren und die hierfür erforderliche Informationen an beteiligte Leistungserbringer oder Kostenträger weitergeben können, benötigen wir Ihre Einwilligung.
Ihre Einwilligung erfolgt über die Einwilligungserklärung zum Entlassmanagement (Anlage 1b), Diese händigen wir Ihnen beim Erstkontakt mit uns aus. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Bitte beachten Sie, dass wir bestimmte Maßnahmen und Leistungen des Entlassmanagements ohne Ihre Einwilligung nicht erbringen können.
Daten werden nur weitergegeben, wenn dies für die Organisation und Sicherstellung Ihrer weiteren Versorgung erforderlich ist und Sie hierfür eingewilligt haben.
Es werden nur die Informationen übermittelt, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Sie selbst sind für uns grundsätzlich die erste Ansprechperson und werden, soweit es Ihre gesundheitliche Situation zulässt, in alle Entscheidungen einbezogen. Uns ist wichtig Sie dabei zu unterstützen Ihre Anliegen, Wünsche und Entscheidungen selbstbestimmt zu äußern und aktiv an der Planung Ihrer weiteren Versorgung mitzuwirken.
Angehörige können nicht automatisch für Sie Entscheidungen treffen oder Sie rechtlich vertreten. Eine rechtliche Vertretung ist in der Regel nur möglich, wenn eine entsprechende Vorsorgevollmacht vorliegt oder eine Person gerichtlich als rechtliche Betreuung bestellt wurde.
Für Ehepartnerinnen und Ehepartner kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen das Ehegattennotvertretungsrecht gelten. Dieses ist auf bestimmte Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge beschränkt und zeitlich (6 Monate) befristet. Wenn Sie möchten, dass eine Person Ihres Vertrauens Sie auch darüber hinaus rechtlich vertreten kann, empfiehlt es sich, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Gerne beraten wir Sie hierzu während Ihres Krankenhausaufenthaltes.
Grundsätzlich haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche bei der Planung und Organisation Ihrer weiteren Versorgung und unterstützen Sie dabei, geeignete Leistungserbringer zu finden.
Bitte beachten Sie, dass die Verfügbarkeit eines gewünschten Anbieters zum Zeitpunkt Ihrer Entlassung nicht garantiert werden kann. Sollte die gewünschte Versorgung nicht verfügbar sein, suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer geeigneten Alternative.
Wir bemühen uns darum, die erforderliche Anschlussversorgung rechtzeitig vor Ihrer Entlassung zu organisieren. Sollte dies nicht möglich sein, suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer geeigneten Lösung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation und Ihres Unterstützungsbedarfs.
Informationen zum jeweiligen Leistungsspektrum und zu den Unterstützungsangeboten finden Sie auf den Internetseiten der Sozialen Dienste an den einzelnen Standorten. Dort sind die jeweiligen Angebote ausführlich beschrieben.
Darüber hinaus stellen die Sozialen Dienste Flyer mit Informationen zu Ihren Aufgaben, Beratungsangebot und Unterstützungsleistungen zur Verfügung.
Um Sie bestmöglich bei Ihrer weiteren Versorgung unterstützen zu können, benötigen wir einige Informationen zu Ihrer persönlichen Situation. Wenn möglich halten Sie hierzu Angaben zu folgenden Punkten bereit:
Ihre bisherige Versorgung
- bisherige Versorgungs- und Unterstützungssituation im häuslichen Umfeld
- bereits vorhandene Hilfsmittel
- ambulanter Pflegedienst oder bisherige Pflegeeinrichtung
Versicherung und Leistungen
- zuständige Krankenversicherung
- Pflegegrad und gegebenenfalls bereits bezogene Pflegeleistungen
- zuständiger Rentenversicherungsträger
- Grad der Behinderung
Vertretung und Ansprechpersonen
- Vorsorgevollmacht beziehungsweise Angaben zu einer gesetzlichen Betreuung
- Kontaktdaten von Angehörigen oder anderen Bezugspersonen
Sie müssen nicht alle Informationen und Unterlagen bereits zum ersten Gespräch bereithalten. Sollten Ihnen noch Dokumente oder Angaben fehlen, können Sie sich dennoch gerne an uns wenden. Gemeinsam klären wir, welche Informationen und Unterlagen für die Planung Ihrer weiteren Versorgung erforderlich sind.
Welche Unterlagen und Verordnungen Sie erhalten, hängt von Ihrer individuellen Behandlung und der geplanten Anschlussversorgung ab. Dazu können beispielsweise gehören:
- ärztlicher Entlassbrief
- Medikationsplan (im Entlassbrief enthalten)
- erforderliche Verordnungen, zum Beispiel:
- Verordnung häuslicher Krankenpflege
- Verordnung von Hilfsmitteln
Im Rahmen des Entlassmanagements können unter bestimmten Voraussetzungen erforderliche Verordnungen für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt ausgestellt werden. Die jeweiligen Fristen und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Art der Verordnung. Wir informieren Sie bei der Entlassung darüber, was für Ihre weitere Versorgung zu beachten ist. Für eine darüberhinausgehende Ausstellung von Verordnungen ist die nachstationär weiterbehandelnde Ärztin bzw. der nachstationär weiterbehandelnde Arzt zuständig.
Wenn Sie nach Ihrer Entlassung weiterhin Medikamente benötigen, bespricht der ärztliche Dienst die weitere Medikamenteneinnahme mit Ihnen.
Sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können Ihnen Medikamente für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel bis zum nächsten Werktag, mitgegeben werden. Damit wird sichergestellt, dass die Medikamentenversorgung bis zur Weiterbehandlung durch Ihre nachsorgende Ärztin oder Ihren nachsorgenden Arzt gewährleistet ist.
Eine Aufenthaltsbescheinigung können Sie bei Bedarf erhalten. Sie bestätigt den Zeitraum Ihres stationären Aufenthalts in unserem Krankenhaus. Wenn Sie eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen, sprechen Sie bitte das zuständige Personal am Stützpunkt Ihrer Station an oder kontaktieren Sie die ärztlichen Sekretariate.
Die Entlassplanung erfolgt in enger Abstimmung zwischen den an Ihrer Behandlung beteiligten Berufsgruppen, zum Beispiel dem ärztlichen Dienst, dem Pflegedienst und den Sozialen Diensten.
Die Sozialen Dienste begleiten Sie im Rahmen des Entlassmanagements während Ihres Krankenhausaufenthalts. Für die weitere Versorgung nach Ihrer Entlassung sind grundsätzlich die jeweils zuständigen ambulanten oder nachstationären Ansprechpersonen und Leistungserbringer zuständig.
Bei Rückfragen zu bereits eingeleiteten oder beantragten Leistungen können Sie sich selbstverständlich weiterhin an die zuständige Ansprechperson wenden. Dies gilt beispielsweise bei Rückfragen zu beantragten Rehabilitationsmaßnahmen, ausstehenden Bewilligungen oder anderen im Rahmen des Entlassmanagements eingeleiteten Maßnahmen.
Sollten nach Ihrer Entlassung Schwierigkeiten mit der weiteren Versorgung auftreten, die geplante Unterstützung nicht ausreichen oder sich Ihr Unterstützungsbedarf verändern, holen Sie sich bitte frühzeitig Unterstützung. Ihre behandelnde Hausärztin oder Ihr behandelnder Hausarzt ist dabei eine wichtige erste Anlaufstelle und kann die weitere medizinische und ggf. notwendige Versorgung mit Ihnen abstimmen.
Wenn es um bereits im Rahmen des Entlassmanagements eingeleitete oder beantragte Leistungen geht, können Sie sich auch weiterhin an die zuständige Ansprechperson im Krankenhaus wenden. Bei Fragen zu Leistungen und deren Organisation stehen Ihnen zudem Ihre Kranken- oder Pflegekasse zur Verfügung. Diese beraten Sie zu möglichen Ansprüchen und unterstützen Sie bei der Organisation einer geeigneten Versorgung. Auch die örtlichen Senioren- und Pflegestützpunkte bieten kostenfreie Beratung an. Sie informieren über regionale Unterstützungsangebote, Pflegeleistungen und weitere Hilfsmöglichkeiten und helfen Ihnen dabei, geeignete Ansprechpersonen zu finden.
Bei dringenden medizinischen Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt. Außerhalb der regulären Sprechzeiten steht Ihnen der ärztliche Bereitschaftsdienst zur Verfügung.