In einem Krankenhaus stehen oftmals die unmittelbaren medizinischen Aspekte im Vordergrund. Häufig bleibt für die Lebens‐, Familien‐, Leidens‐ und Hoffnungsgeschichte von Patientinnen und Patienten wenig Raum. Allerdings gibt es Situationen, in denen es notwendig wird, der Geschichte und dem Lebensentwurf der Betroffenen eine besondere Bedeutung zuzumessen.
Dieses wird zum Beispiel dann besonders wichtig, wenn eine medizinisch mögliche Behandlung hinsichtlich des Erfolgs oder des Nutzens fraglich wird oder wenn es unsicher ist, welches Vorgehen dem Willen der Betroffenen entspricht. So kann es notwendig werden, den mutmaßlichen Willen der Betroffenen zu ergründen.
Es ist hilfreich, sich über die unterschiedlichen Wahrnehmungen und Beurteilungen der Situation auszutauschen.
Die ethische Fallbesprechung stellt hierfür ein Beratungsinstrument im klinischen Alltag dar. Es wird das Ziel verfolgt, in konkreten ethischen Konfliktfällen die Entscheidungsfindung zu unterstützen. Dabei ist die wichtigste Frage, welche Maßnahmen von den betroffenen Patientinnen und Patienten aufgrund ihrer individuellen Wertüberzeugungen gewünscht sind. Die ethische Fallbesprechung fasst den Dialog der Beteiligten zusammen. Es wird gemeinsam eine Handlungsempfehlung erarbeitet. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer rückblickenden Fallbesprechung.
Eine ethische Fallbesprechung kann angefragt werden von:
- Patientinnen und Patienten
- Angehörigen, Betreuenden, Bevollmächtigten
- Ärztinnen und Ärzten
- Pflegefachkräften
- Allen Mitarbeitenden des KRH Klinikums Region Hannover
Die ethische Fallbesprechung wird in Anlehnung an die Nimwegener Methode durchgeführt. Folgende Bereiche werden zusammengetragen und strukturiert diskutiert:
- Formulierung des ethischen Problems
- Zusammentragen der Fakten: medizinische Gesichtspunkte, pflegerische Gesichtspunkte, weltanschauliche, religiöse und soziale Dimensionen.
- Bewertung der Situation: Wohlbefinden der Betroffenen, Autonomie der Betroffenen,
- Verantwortlichkeit von Ärztinnen und Ärzten, Pflegenden und anderen betreuenden Personen.
- Beschlussfassung und Handlungsempfehlung.
Über jede ethische Fallbesprechung wird ein Protokoll angefertigt, welches Bestandteil der Patientenakte ist.