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15.04.2026 / KRH Klinikum Robert Koch Gehrden . Schwanger weiter im OP arbeiten und lernen

Dr. Anna Gottlieb, Ärztin in Weiterbildung, im Interview

Dr. Anna Gottlieb in OP-Bekleidung schwanger im KRH Klinikum Robert Koch Gehrden.

Dr. Anna Gottlieb in OP-Bekleidung schwanger im KRH Klinikum Robert Koch Gehrden.

Wenn eine Chirurgin in Weiterbildung schwanger wird, stellt sich in vielen Kliniken eine zentrale Frage: Soll oder darf sie weiterhin operieren? Die Diskussion bewegt sich zwischen dem Schutz von Mutter und ungeborenem Kind, rechtlichen Vorgaben und dem berechtigten Wunsch nach beruflicher Kontinuität.

Genau das betraf Dr. Anna Gottlieb. Die 35-jährige ist seit Juli 2021 Ärztin in Weiterbildung in der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am KRH Klinikum Robert Koch Gehrden und OP-Erfahrung ist für ihre Ausbildung essenziell.

Über Ihre positiven Erfahrungen am KRH Klinikum Robert Koch Gehrden berichtet sie im Interview:

KRH: Ab welchem Zeitpunkt einer Schwangerschaft geht eine Ärztin normalerweise nicht mehr in den OP?

Gottlieb: Einen festen Zeitpunkt gibt es nicht. Grundsätzlich dürfen Ärztinnen auch während der Schwangerschaft weiter operieren, solange keine Gefährdung besteht und die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig ein strukturelles Problem, da es in vielen Kliniken nach wie vor nicht üblich ist, dass schwangere Ärztinnen im OP tätig bleiben. Selbst dann, wenn sie es möchten und dies medizinisch vertretbar wäre. Statt individueller Lösungen werden häufig pauschale Einschränkungen ausgesprochen. Meines Erachtens nach sollte es selbstverständlich sein, dass Ärztinnen, die weiter operieren möchten, dies auch tun können, vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen sind sicher. Es geht dabei um Selbstbestimmung, aber auch um Chancengleichheit in chirurgischen Karrierewegen.

Welche Auswirkungen hat das auf eine Ärztin in Weiterbildung?

Ein Ausschluss aus dem OP hat unmittelbare Auswirkungen auf ihre fachliche Entwicklung. In chirurgischen Fächern ist operative Erfahrung zentral. Wer über Monate nicht operiert, verpasst wichtige Lernschritte und verliert die Routine. Gleichzeitig wird hier ein strukturelles Problem deutlich: Wenn Schwangerschaft automatisch zum Ausschluss führt, werden chirurgische Karrieren für Frauen erschwert. Dabei sieht das Mutterschutzgesetz ausdrücklich individuelle Lösungen vor und keine pauschalen Verbote.

Was ist in Gehrden anders? Wie haben Sie sich dort aufgehoben gefühlt?

In Gehrden war die Haltung besonders unterstützend. Als ich meine Schwangerschaft bekannt gab, stand nicht die Frage im Raum, ob ich weiter operieren darf, sondern unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Dabei wurden sowohl der Schutz meines ungeborenen Kindes als auch meine berufliche Entwicklung berücksichtigt.

Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt, weil mir eine selbstbestimmte Entscheidung ermöglicht wurde und gemeinsam eine individuelle Lösung gefunden wurde. 

Warum empfehlen Sie eine Weiterbildung in Gehrden?

Weil die Klinik eine Kultur der individuellen Förderung und des respektvollen Miteinanders pflegt. Wer hier arbeitet, erlebt, dass fachliche Kompetenz, Selbstbestimmung und Teamgeist gleichermaßen geschätzt werden. 

Anna Gottlieb ist mittlerweile Mutter geworden und befindet sich in Elternzeit. Danach wird sie wieder an ihre Weiterbildung anknüpfen.

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