
Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen stellt ein Krankenhausaufenthalt eine enorme Herausforderung dar. Die Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes sieht deshalb seit Juli 2023 für jeden Krankenhausstandort Niedersachsens Demenzbeauftragte vor (§23 NKHG).
Ziel ist es, das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz im Krankenhaus zu schärfen, Informationen bereitzustellen und die Entwicklung der Standorte zu demenzsensiblen Krankenhäusern durch die Schaffung von geeigneten Strukturen zu unterstützen.
Auch im KRH wurden für jeden Standort Demenzbeauftragte ernannt. Diese haben sich zusammengeschlossen und die Fachgruppe Demenz gegründet.
Ziel der Fachgruppe ist die standortübergreifende Entwicklung von Qualitätsstandards zur Optimierung der Versorgung von Menschen mit Demenz im KRH auf Basis der S3-Leitlinien Demenzen der AWMF und aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die gemeinsam erarbeitete KRH Demenzstrategie wird schrittweise umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt.